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Gutachten

Es besteht langjährige Erfahrung in der medizinisch-neurologischen Begutachtung im Bereich der Arzthaftung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, des Betreuungsrecht und des soziales Entschädigungsrechts. Dabei muss unterschieden werden zwischen der Kausalität, d.h. dem Zusammenhang von Ereignis und Beeinträchtigung, und der Finalität, der Bewertung des Ausmaßes der Ereignisfolgen. Typische Beispiele sind die Begutachtung von Hirnschädigungen oder von Verletzungsfolgen im Bereich des peripheren Nervensystems. Ein großer Bereich bezieht sich auf Haftungsfragen bei möglichen medizinischen Fehlern.

Siehe auch:

https://www.hannelore-kohl-stiftung.de/hilfe/information/verkehrsunfall/neurologische-gutachten/